BILDUNG IN BEVERUNGEN
WILLKOMMEN IM WESERBERGLAND

Update: IGM Corona-Broschüre

Wenn es um Gesundheit geht, keine faulen Kompromisse!


Das SARS-CoV-2-Virus ist längst nicht besiegt, die Pandemie dauert an. In der Arbeitswelt haben einige Betriebe die Produktion nie unterbrochen, in anderen wurde sie - mitunter in Schritten - wieder hochgefahren. Die Arbeitssituation der Beschäftigten ist extrem unterschiedlich. Teilweise wird noch kurzgearbeitet, manche Betriebe sind bereits wieder nahezu voll besetzt. Andernorts wird, wo es die beruflichen Aufgaben und die Rahmenbedingungen zulassen, zumindest zeitweise von zu Hause aus gearbeitet.

Abstand heißt, zusammenhalten
Mit Rücksicht und Fairness für unser aller Gesundheit
In den Betrieben gehören Schutzmaßnahmen und AHA-Regeln zum Arbeitsalltag; vielfach wurden technische, arbeitsorganisatorische und auch personenbezogene Maßnahmen für einen effektiven Gesundheits- und Infektionsschutz ergriffen. Das fiel nicht einfach vom Himmel. In vielen Betrieben ist es Verdienst und Erfolg der betrieblichen Akteure, entsprechende Vereinbarungen verhandelt und durchgesetzt zu haben. Jetzt gilt es, die bestehenden Maßnahmen kontinuierlich zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Das fiel nicht einfach vom Himmel. In vielen Betrieben ist es Verdienst und Erfolg der betrieblichen Akteure, entsprechende Vereinbarungen verhandelt und durchgesetzt zu haben.

Für die IG Metall gilt unverändert:
Die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen hat oberste Priorität
Jetzt gilt es, die bestehenden Maßnahmen kontinuierlich zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Zur Unterstützung der betrieblichen Akteure hat der IG Metall Vorstand eine "Handlungshilfe zur CoronPrävention im Betrieb" erarbeitet, die sich großer Nachfrage erfreute. Und nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im April 2020 einen Arbeitsschutzstandard erlassen hatte, wurde eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht. An der Erarbeitung dieser Regel waren die Gewerkschaften in den staatlichen Arbeitsschutzausschüssen intensiv beteiligt. Sie konkretisiert die Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie und erhöht den Grad der Verbindlichkeit der notwendigen Schutzmaßnahmen, die von den Arbeitgebern zu ergreifen sind.

Auf Basis der neuen Arbeitsschutzregel
Unsere "Corona-Handlungshilfe" wurde überarbeitet und aktualisiert.
Die neue Broschüre zeigt auf Grundlage des aktuellen Standes medizinischer Erkenntnis, mit welchen Maßnahmen die Infektionsrisiken durch Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz minimiert werden können und müssen. Zugleich enthält sie Hinweise, welche Handlungsoptionen Betriebsräten und Beschäftigten im Fall von Konflikten mit dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Kein Zweifel: Die Schutzmaßnahmen werden im Arbeitsalltag von vielen Kolleginnen und Kollegen als zusätzliche Belastungen wahrgenommen. Und: In einigen Betrieben zeichnen sich dabei auch Konflikte ab. Doch angesichts des unverändert hohen Infektionsrisikos und der Gefahr ernsthafter Erkrankungen bleiben sie bis auf weiteres zwingend notwendig und ein Gebot der Solidarität.

»Hier die überarbeitete Broschüre (Sachstand 09/2020) als Download
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