BILDUNG IN BEVERUNGEN
WILLKOMMEN IM WESERBERGLAND

Gemeinsamer Reformvorschlag

Mitbestimmung für das 21. Jahrhundert


Zeit für moderne betriebliche Mitbestimmung: 50. Jahrestag Betriebsverfassungsgesetzes von 1972 - waren der Anlass zu einem wichtigen Symposium im Rahmen des Frühjahrsempfangs der Hans-Böckler-Stiftung am 6./7. April 2022.

Vorgestellt wurde ein detailliertes Reformkonzept in Form eines Gesetzentwurfs für ein modernes Betriebsverfassungsgesetz. Der Präsentation folgte die Debatte mit eingeladenen Vertreter*innen der Ampel-Fraktionen über die Notwendigkeiten und Chancen modernisierter Mitbestimmung.

Basis guter Betriebsratsarbeit -
ein zeitgemäßes Betriebsverfassungsgesetz

Die Herausforderungen der Transformation in einer globalisierten und digitalen Welt können nicht auf Grundlage bestehender Mitbestimmungsrechte aus dem Jahre 1972 bewältigt werden.

Hier setzt der Entwurf auf sechs Schwerpunkte:

  • Neue Mitbestimmungsrechte für Umweltschutz und Gleichstellung im Betrieb.

  • Reformen, um mit mehr Mitbestimmung u.a. bei Weiterbildung und Personalplanung für sichere Beschäftigung in Zeiten von Digitalisierung, ökologischem Umbau der Wirtschaft und weiterer Globalisierung zu sorgen.

  • Mitbestimmung, um Persönlichkeits- und Datenschutz am Arbeitsplatz angesichts völlig neuer digitaler Kontrollpotenziale zu gewährleisten.

  • Regeln, die sicherstellen, dass betriebliche Mitbestimmung in zunehmend international und hochkomplex organisierten Unternehmen nicht faktisch ausgehebelt werden kann. Dazu kommt eine Reform des "Tendenzschutzes", der bislang betriebliche Mitbestimmung u.a. in kirchlichen Einrichtungen und kirchennahen Unternehmen weitgehend ausschließt.

  • Reformen, die Beschäftigten über spezielle Zeitkontingente und bessere Absicherung individueller Rechte zur Meinungsäußerung auch mehr individuelle Mitsprache bei der Arbeit ermöglichen. Und: Gruppen wie Leiharbeitende oder arbeitnehmerähnliche Arbeitskräfte sollen besser als bisher in die betriebliche Mitbestimmung einbezogen werden.

  • Die überfälligen Reformen, um Betriebsratswahlen zu erleichtern, Arbeitgeberschikanen gegen Betriebsratsgründungen wirksam einen Riegel vorzuschieben und Betriebsräte zu stärken. Selbstverständlich sind die beiden im Koalitionsvertrag konkret geplanten Reformvorhaben - ein digitales Zugangsrecht und eine effektivere strafrechtliche Verfolgung der Bekämpfung von Mitbestimmung - im Vorschlag bereits umgesetzt.

Erarbeitet wurde der Reformvorschlag von Expert*innen aus den DGB-Gewerkschaften, der Hans-Böckler-Stiftung sowie Jura-Professoren der Universitäten Göttingen und Bremen.

Das Ziel der Initiative: endlich den mitbestimmungspolitischen Stillstand beenden

Die Gesetzentwurf und seine Behandlung im Parlament  ist ein großer nächster Schritt für mehr demokratische Beteiligungsrechte im Betrieb! Die Debatte um den Reformvorschlag gilt es nun in den Betrieben, in wissenschaftlichen Debatten und im Dialog mit Politik und Öffentlichkeit voranzubringen.

Rückmeldungen sind bei den Initiator*innen herzlich willkommen!

>> Hier ein Podcast der Hans-Böckler-Stiftung (ca. 30 Minuten) zum benötigen "Up-date" für das Betriebsverfassungsgesetz