BILDUNG IN BEVERUNGEN
WILLKOMMEN IM WESERBERGLAND

Bildung in Beverungen

Hinweise für die Teilnahme an zentralen Seminaren der IG Metall


1. Das Bildungsangebot: Bildung in der IG Metall
Das Bildungsangebot der IG Metall umfasst örtliche, regionale und zentrale Seminare. Als zentrales Bildungszentrum in NRW richtet sich unser Angebot an Teilmehmende aus NRW und darüber hinaus. Hier und in unserer Datenbank sind die zentralen Bildungsveranstaltungen die, die im Bildungszentrum Beverungen stattfinden, aufgeführt. Ausschließlich für dieses Angebot der IG Metall-Bildungszentren gelten die folgenden Teilnahmebedingungen.

2. Wer kann teilnehmen?
Für alle zentralen Seminare der IG Metall-Bildungszentren gilt, dass sie grundsätzlich für jedermann offen sind, d. h., auch nicht in der IG Metall organisierte Arbeitnehmer/-innen bzw. Betriebsratsmitglieder/-innen können sich zu diesen Seminaren anmelden. Dies gilt ausdrücklich auch für die Seminare, die nach den Bildungsurlaubsgesetzen der einzelnen Bundesländer anerkannt sind. Von dieser allgemeinen Zugänglichkeit ausgenommen sind nur die Bildungsveranstaltungen, bei denen sich aus den Ankündigungen eindeutig ergibt, dass nur ein  bestimmter Teilnehmerkreis angesprochen ist.

3. Online informieren mit unserer » Seminardatenbank
Viele Detailinformationen zu dem Bildungsprogramm können aktuell auf dieser Homepage und in unserer » Seminardatenbank abgerufen werden: Seminartermine mit noch freien Plätzen, Anerkennungsnummern zu Bildungsurlaubsseminaren und Seminaren nach § 37.7 BetrVG sowie umfangreiche Informationen zu  Freistellungsmöglichkeiten und  Bildungsurlaubsgesetzen. Ebenso das » Formular zur Kostenübernahme und dein » Weg zur Seminarteilnahme.

4. Beratung durch Bildungsbeauftragte und Verwaltungsstellen
Betriebliche Bildungsbeauftragte/Bildungsberater und die IG Metall-Verwaltungsstellen beraten gerne bei Einzelfragen rund ums Seminarprogramm. Sie sind behilflich bei der Inanspruchnahme der unterschiedlichen Freistellungsmöglichkeiten.

5. Anmeldung zu Seminaren
Die Anmeldung zu den zentralen Seminaren der IG Metall-Bildungszentren nimmt die örtliche Geschäftsstelle der IG Metall entgegen bzw. der durch sie beauftragte Bildungsberater im Betrieb. Bei einigen Seminaren ist eine Anmeldung wie im Text beschrieben nur nach entsprechender Einladung möglich, diese bezieht sich insbesondere auf die internationalen Seminare.

6. Freistellungsansprüche und Freistellungsmöglichkeiten für die Teilnahme an Seminaren
Einen Überblick über die Freistellungsmöglichkeiten findest du in unserer » Seminardatenbank.

7. Seminarbeschreibungen/Themenpläne für die einzelnen Bildungsveranstaltungen
Grundlage für die Anerkennung der Seminare als Bildungsurlaubsseminar oder anerkannt als geeignet nach§ 37.7 BetrVG sind die Themenpläne zu den einzelnen Bildungsveranstaltungen. Diese findest du mit den Beschreibungen zu den Seminaren  in unserer » Seminardatenbank. Die Unterlagen gehen den Teilnehmern und Teilnehmerinnen mit der Einladung zu.

8. Kosten
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Seminargebühren übernimmt die IG Metall bei Bildungsurlaubsseminaren und Seminaren nach § 37.7 BetrVG. In begründeten Ausnahmefällen übernimmt die IG Metall den Verdienstausfall für Seminare ohne Freistellungsmöglichkeiten für Mitglieder der IG Metall. Nicht-Mitglieder tragen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Seminargebühren und Anreise selbst.

9. An- und Abreise
Die An- und Abreise zum Seminar wird entsprechend der Organisationsrichtlinie für die Bildungsarbeit der IG Metall erstattet. Dabei wird der günstigste Tarif – Bundesbahn 2. Klasse bzw. Sparpreise – zugrunde gelegt. Bei Anreise mit dem PKW werden 0,11 Euro pro Kilometer erstattet. Die Erstattung erfolgt bargeldlos.

10. Ausfallkosten*
Die IG Metall-Bildungszentren behalten sich vor, den unentschuldigt fernbleibenden Teilnehmern und Teilnehmerinnen Ausfallkosten in Form einer Verwaltungspauschale zu berechnen.